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19.04.2014

Urteil: Berliner Wasserpreis überhöht

Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt Anordnung des Kartellamts zur Senkung – und dessen Zuständigkeit

Von Ben Mendelson
Die Berliner Trinkwasserpreise seien mißbräuchlich überhöht, hatte das Bundeskartellamt moniert – und im Jahr 2011 eine Senkung um 15 bis 17 Prozent verfügt. Dagegen waren die Berliner Wasserbetriebe (BWB) juristisch vorgegangen. Zuletzt hatten sie im Februar vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf Beschwerde eingelegt, weil sie der Auffassung waren, das Kartellamt sei für sie nicht zuständig. Dem widerspricht das OLG nun in seinem vor wenigen Tagen veröffe...

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