17.04.2014
Geschützte Indoktrination
Grundschüler haben kein Recht auf Ethikunterricht, meint das Bundesverwaltungsgericht. Religionsunterricht hingegen schreibt das Grundgesetz schon für die Jüngsten vor
Von Sven Eichstädt
Zwischen den Fächern Religion und Ethik gibt es einen entscheidenden Unterschied: Der Religionsunterricht genießt Verfassungsrang und ist im Grundrechtskatalog des Grundgesetzes enthalten. Er muß deshalb an allen Schulen angeboten werden. Diesen Unterschied nutzte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch für seine Entscheidung, daß Kinder an Grundschulen keinen Anspruch auf Ethikunterricht haben.
Nach dem Urteil des sechsten Senats läßt sich aus dem Grun...
Artikel-Länge: 3798 Zeichen


