06.03.2001
Leserbriefe
Beschwerde einlegen
Zu jW vom 24./25. Februar: »Gene für den Staatsanwalt«Auch bei uns in der Provinz werden reihenweise Leute zum DNA-Spucken vorgeladen. Frist zwischen Ladungserhalt und Termin: fünf Tage. Als Grundlage dient ein angeblicher Beschluß des Amtsgerichts, von dem der Betreffende vor 15 Jahren verurteilt wurde. Dieser Beschluß lag der Polizei, aber nicht dem Vorgeladenen vor. Daher erhob dessen Rechtsanwalt Beschwerde und Einspruch. Bis heute - nach mehreren Wochen - kein...
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