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01.11.1997

Verjährungsfrist wird gekippt

Verfolgung des sogenannten DDR-Unrechts geht in die dritte Runde

Von Leif Allendorf
Die Koalition will die Verjährungsfrist für mittelschwere Fälle von sogenanntem DDR-Unrecht ein drittes Mal verlängern. Bis zum Jahr 2000 sollen Taten juristisch verfolgt werden können, die auf dem Boden der DDR begangen wurden und deren Ahndung bis zu fünf Jahre Haft nach sich ziehen würde. Die Spitzen von CDU/CSU und FDP beschlossen am Donnerstag abend, die Landesregierung von Thüringen zu unterstützen, die vor zwei Wochen eine entsprechende Initiative in ...

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