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02.04.2014

Private Versicherung: Wer lügt, der fliegt

Wer beim Abschluß einer Kranken- und Pflegeversicherung wichtige Fragen zur Gesundheit wissentlich falsch beantwortet, riskiert die Kündigung durch den Versicherer. Völlig zu Recht, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil am 12. März 2014 (AZ: IV ZR 306/13) bestätigte. Darauf machte die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins in ihrer Presseinformation vom 17.3. aufmerksam. In einem solchen Fall nützt es auch nichts, wen...

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