20.03.2014
Zum Töten bestimmt
NSU-Prozeß: Gericht versucht zu klären, ob Carsten S. einen Schalldämpfer bestellte. Nebenklage will einen Zeugen hören, über den Akten unter Verschluß gehalten werden
Von Claudia Wangerin
Ob der Schalldämpfer der Tatwaffe ausdrücklich bestellt war oder einfach mitgeliefert wurde, ist für Schuld und Strafmaß des Angeklagten Carsten S. im Prozeß um die Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) von Bedeutung. Am Mittwoch hat das Oberlandesgericht München die Beweisaufnahme zur Beschaffung der Ceska-Pistole fortgesetzt, an der Carsten S. um die Jahrtausendwende beteiligt war. Sollte er damals, wenn auch im Auftrag des Mitangeklagten Ralf Wo...
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