20.03.2014
Zivilbeamte nicht erkennbar
Ein Grundrecht und weitere Urteile verpflichten die Polizei, bei Demonstrationen als solche erkennbar zu sein. Elf Bundesländer ignorieren dies
Von Ulla Jelpke
Wer zu einer Demonstration geht, muß wissen können, inwiefern diese von der Polizei beobachtet wird. Soweit ist die Rechtslage klar: »Werden Polizeibeamte in eine öffentliche Versammlung entsandt, so haben sie sich dem Leiter zu erkennen zu geben«, heißt es im Versammlungsgesetz des Bundes. Doch bei der praktischen Umsetzung gibt es erhebliche Mängel, die vor allem den Einsatz von Beamten in Zivil betreffen. Das geht aus einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienst...
Artikel-Länge: 4295 Zeichen


