01.03.2001
Lehrstücke des Rechtsstaates
Prozesse gegen Gelöbnis-Störerinnen enden trotz gleicher Sachlage höchst unterschiedlich
Von Sören Bronsert
Vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten endete am Dienstag der vierte Prozeß gegen eine Störerin des Berliner Bundeswehr-Gelöbnisses vom 20. Juli 1999 mit einem Schuldspruch nach Paragraph 240 StGB wegen Nötigung. Die angeklagte Kriegsgegnerin Lena Sch. gehörte zu 18 Jugendlichen, die vor zwei Jahren die Gelöbniszeremonie am Berliner Bendlerblock spektakulär unterbrachen. Bewaffnet mit Regenschirmen, mit dem Schriftzug »Tucholsky hat Recht«, Trillerpfeifen und teilwei...
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