15.03.2014
Aufruf zu Blockaden rechtens
Friedensaktivist klagt erfolgreich gegen Verbot einer Flugblattverteilaktion. Verwaltungsgericht Koblenz stärkt Grundrecht auf Versammlungsfreiheit
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat der Klage eines Heidelberger Atomwaffengegners gegen das Verbot der Verteilung von Flugblättern stattgegeben. Darüber informierte am Freitag die Deutsche Friedensgesellschaft/Vereinigte Kriegsdienstgegner. Gegenstand des Verfahrens war eine Aktion von Friedensaktivist Hermann Theisen im vergangenen Frühjahr in Koblenz. Er hatte zu den im Sommer 2013 geplanten Sitzblockaden vor dem Atomwaffenlager Büchel mobilisiert. Die dortige Sta...
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