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12.03.2014

BGH: »B2B«-Abofalle als ­Betrug verurteilt

Wer im Internet auf unseriösen B2B-Portalen (eigentlich für »Business to Business«, also für Beziehungen von Unternehmen untereinander, jW) Verbrauchern »Abofallen« stellt, sollte sich zukünftig warm anziehen. Mit diesen Worten machte am Freitag das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz Kehl auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichthofs in Karlsruhe vom 5. März aufmerksam. Abofallen, waren die nicht schon längt durch die sogenannte »Buttonlösung« beseiti...

Artikel-Länge: 4518 Zeichen

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