26.02.2001
Zelten in Berlin-Mitte
Flüchtlinge machen mobil gegen Residenzpflicht
Von Peter Nowak
»Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl des Wohnsitzes innerhalb eines Staates«, heißt es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Näheres regelt das deutsche Ausländerrecht. »Die Aufenthaltsgestattung ist räumlich auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkt, in dem die für die Aufnahme des Ausländers zuständige Aufnahmeeinrichtung liegt«, heißt es in Paragraph 56 Asylverfahrensgesetz. »Dieses Gesetz respektiert nicht das persönliche ...
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