01.03.2014
Haft für Freiheitskämpfer
Gericht sieht Organisation von Fußballspielen als Werbung für PKK-Guerilla
Von Nick Brauns
Wegen »Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung« nach Strafrechtsparagraph 129b wurde ein kurdischer Aktivist am Donnerstag vom Oberlandesgericht Stuttgart zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Nach Ansicht des sechsten Strafsenats war der heute 36jährige Metin A. im Jahre 2008 Leiter der »Komalen Ciwan«, der Jugendorganisation der in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), in Berlin. Anschließend soll er in ...
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