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01.03.2014

Bremen lockert Residenzpflicht

Asylbewerber können ab 1. März leichter in andere Bundesländer reisen

Von Benjamin Eichler
Wenn in Bremen lebende Asylsuchende und Geduldete das Bundesland verlassen wollten – beispielsweise um Verwandte und Freunde in anderen Bundesländern zu besuchen oder außerhalb Bremens zu arbeiten, wurde dies bisher durch die sogenannte Residenzpflicht erschwert. Sie wird nach einem neuen Erlaß des Bremer Innenressorts ab dem 1. März entscheidend gelockert. Der Bremer Senat folgt damit Schleswig-Holstein und Hamburg, die ebenfalls die zusätzliche Härte der Re...

Artikel-Länge: 3057 Zeichen

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