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28.02.2014

Streikrecht für Beamte?

Ende in Sicht: Bundesverwaltungsgericht fordert Regierung auf, Staatsdienern Arbeitskämpfe zu ermöglichen. Doch zunächst gilt das Verbot weiter, die GEW will klagen

Von Sven Eichstädt
Die Bundesregierung muß bestimmten Beamten ein gesetzliches Recht auf Tarifverhandlungen und Streiks ermöglichen. Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht die Regierung am Donnerstag in Leipzig in einem Urteil aufgefordert. Der Grund für diesen Auftrag an den Gesetzgeber liegt in einer Bestimmung der Europäischen Menschenrechtskonvention, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Entscheidungen der Jahre 2008 und 2009 ausgelegt hatte: Die Strasbourger Richt...

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