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27.02.2014

NPD kommt mit Klage durch

Neonazis dürfen künftig am Holocaustgedenktag aufmarschieren. Verwaltungsrichter sieht keine Provokation

Von Sven Eichstädt
Versammlungen rechtsextremer Organisationen an Gedenktagen lassen sich künftig nur noch in Ausnahmefällen mit Auflagen versehen oder verbieten. Schuld daran ist ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig von Mittwoch. Der Richter des sechsten Senats, Werner Neumann, urteilte, Voraussetzung für das Erteilen von Auflagen oder ein Verbot sei allein »die Feststellung, daß von der konkreten Art und Weise der Durchführung der Versammlung Provokationen a...

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