19.02.2014
Zum Elternunterhalt beraten lassen
Auch wenn ein Vater den Kontakt zu seinem damals 18jährigen Sohn abgebrochen und ihn (bis auf den Pflichtteil) enterbt hat, muß der Sohn für einen Teil von dessen Pflegekosten, die zunächst das Sozialamt übernommen hatte, aufkommen. Das verkündete der Bundesgerichtshof heute vor einer Woche (Aktenzeichen: XII ZB 607/12), siehe auch Meldung in jW vom 13.2. Hier noch einige Hinweise zu der Problematik aus andern Medien.
Das Verhalten des Vaters ist noch keine »schwer...
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