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04.02.2014
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Zuverdienstregeln erneuern
Berlin. Der Deutsche Landkreistag und Unternehmer fordern, die Zuverdienstregeln bei Grundsicherung (Hartz IV) zu ändern. Neue Zahlen zur Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung zeigten deutlich, daß nur wenige der Grundsicherung Beziehenden ganztägig arbeiten, sagte der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages, Hans-Günter Henneke, der Berliner Tageszeitung Welt (Dienstagausgabe). Nach derzeitiger Gesetzeslage sind die ersten 100 Euro, die hinzuverdient werden, frei. Was darüber hinausgeht, muß zu 80 Prozent mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet werden. Die derzeitigen Anreize zu möglichst »bedarfsdeckender Beschäftigung« seien »sehr wenig wirksam«, kritisierte Henneke. (AFP/jW)
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