24.01.2014
Rollback in der Schweiz?
Am 9. Februar stimmen die Eidgenossen darüber ab, ob Schwangerschaftsabbrüche weiter von der obligatorischen Grundversicherung bezahlt werden oder nicht
Von Sabine Hunziker
Schwangerschaftsabbrüche sind in der Schweiz erst seit 2002 straffrei – wenn der Eingriff innerhalb der ersten zwölf Wochen durchgeführt wird. Mit dieser Gesetzesänderung wurde auch festgelegt, daß die Kosten aus dem Etat der für alle Bürger obligatorischen Grundversicherung der Krankenkasse beglichen werden. Elf Jahre später will eine Volksinitiative die Finanzierung des Abbruchs zur Privatsache machen. Am 9. Februar werden die Eidgenossen darüber abstimmen. ...
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