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21.01.2014

Union: Mindestlohn mit Ausnahmen

Bundestagsgutachten sieht CDU-CSU-Pläne im Widerspruch zum Grundgesetz

Die von der Union geforderten Ausnahmen vom geplanten Mindestlohn für einige Angestelltengruppen in Höhe von 8,50 Euro, der ab dem Jahr 2015 gelten soll, stoßen bei Verfassungsjuristen auf massive Bedenken. Eine solche Unterscheidung könnte gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz verletzen – zu diesem Ergebnis kommt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags, wie zunächst die Süddeutsche Zeitung in ihrer Montagsausgabe berichtete. Aus den Reihen der Un...

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