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09.02.2001

Geldstrafe für Folteropfer

Rechtswidrig abgeschobener Kurde soll wegen unerlaubter Wiedereinreise 3 000 Mark zahlen

Von Reimar Paul
Trotz seiner Anerkennung als politischer Flüchtling ist ein Kurde aus der Türkei wegen angeblicher Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen zu einer Geldstrafe von 3 000 Mark verurteilt worden. »Der Angeklagte ist schuldig der unerlaubten Einreise nach Abschiebung in Tateinheit mit unerlaubtem Aufenthalt nach Abschiebung«, heißt es in dem am Mittwoch bekanntgewordenen Urteil, das das Amtsgericht Annaberg (Erzgebirge) Ende Januar fällte. Der 27jährige Ogu...

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