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03.02.2001

Keineswegs harmlos

Auch abgereichertes Uran fällt unter die Strahlenschutzverordnung

Von Gernot Linhart
Abgereichertes Uran wird in allen Presseberichten als »schwach radioaktiv« bezeichnet. »Schwach« hat hier allerdings eine andere Bedeutung als in der Umgangssprache. »Schwach radioaktiv« ist ein Fachausdruck, mit dem alle radioaktiven Stoffe bezeichnet werden, die sich durch ihre Strahlung nicht selbst erwärmen. Abgereichertes Uran hat eine Aktivität von mindestens 20 000 Becquerel (Bq)/Gramm, je nach Beimischung anderer Nuklide (U 234, U 235, U 236, Plutonium) kann...

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