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BAG: Besonderer Schutz für HIV-Infizierte

Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Kündigung von HIV-Infizierten erschwert. Das Gericht entschied am Donnerstag in Erfurt, daß sie nicht wegen ihrer Krankheit entlassen werden dürfen. Eine HIV-Infektion sei nach den Gleichbehandlungsgrundsätzen einer Behinderung gleichzusetzen. Damit stünden die Betroffenen unter besonderem Schutz vor Diskriminierung. Ein Rauswurf wegen einer HIV-Infektion stelle somit eine unmittelbare Benachteiligung dar und sei daher unwirksam. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 20.12.2013, Seite 2, Inland

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