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18.12.2013

Karlsruhe pro Kohle

Bundesverfassungsgericht billigt Tagebau Garzweiler II wegen »Gemeinwohlbelangs«. Enteignung des BUND zwar rechtswidrig, aber nicht mehr zu ändern

Von Jana Frielinghaus
Stephan Prütz wehrt sich seit 13 Jahren gegen seine für 2017 vorgesehene Zwangsumsiedlung zugunsten des Braunkohletagebaus Garzweiler II. Am Dienstag wurde sie höchstrichterlich gebilligt. Seine Beschwerde wegen Verletzung seines Rechts auf Freizügigkeit bei der Wahl seines Wohnortes nach Artikel 11 des Grundgesetzes wies das Bundesverfassungsgericht als unbegründet zurück. Gegen seine Enteignung hatte der nordrhein-westfälische Landesverband des Bundes für Umwelt ...

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