17.12.2013
Betrug geht weiter
Das Bundesarbeitsgericht hat die unbefristete Leiharbeit nicht eingeschränkt. Trotzdem bereitet sich die Branche auf schärfere Regeln vor
Von Elmar Wigand
Das Urteil zum »vorübergehenden« Charakter der Leiharbeit, welches das Bundesarbeitsgericht (BAG) in der vergangenen Woche gefällt hat, ist bei Gewerkschaftern einhellig auf Ablehnung und Unverständnis gestoßen. Das BAG behauptete in seiner Entscheidung, daß drei Jahre Beschäftigung durchaus noch vorübergehend sein könnten. Man braucht vermutlich das Sitzfleisch eines verbeamteten Juristen mit den langsam mahlenden Mühlen der Justiz vor Augen, um drei Jahre Arbeit b...
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