11.12.2013
Rechtsansprüche nach Sturm
Nach dem Orkantief »Xaver« informierte der Deutsche Anwaltverein (DAV) über Versicherungsfragen. Demnach sei die Stärke des Windes entscheidend für versicherte Sturmereignisse. Der entsprechende Wert liege »allgemein bei acht Beaufort«, wird Rechtsanwältin Kerstin Hartwig zitiert. »Aber selbst wenn die Windstärke für den Schadensort nicht feststellbar ist, kann Versicherungsschutz bestehen«.
So greife bei Schäden am Haus die Wohngebäudeversicherung, die Hausratver...
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