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04.12.2013

Grundrecht auf Hetze

Berliner Staatsanwaltschaft sieht keinen Grund, gegen Bedrohung von Politikern durch Neonazis vorzugehen. Anwalt legt Beschwerde bei Generalstaatsanwaltschaft ein

Von Markus Bernhardt
Die Berliner Strafverfolgungsbehörden sehen offensichtlich keinen Grund, gegen die neofaschistische NPD vorzugehen. Diese hatte im Bundestagswahlkampf versucht, Politiker mit Migrationshintergrund, die für demokratische Parteien kandidierten, mittels perfider Schmähbriefe einzuschüchtern. So hatten die extremen Rechten in Berlin vermeintliche Migranten – unter anderem die damalige Linkspartei-Kandidatin Azize Tank, die ein Bundestagsmandat erringen konnte, das...

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