Zum Inhalt der Seite
24.01.2001

Gelöbnis-Störung nicht strafbar

Gericht stellte ein Verfahren ein und verhängte eine Geldstrafe

Von Frank Brendle
Vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten endete am Dienstag der Prozeß gegen eine »Störerin« des Berliner Bundeswehr- Gelöbnisses von 1999 mit der Einstellung des Verfahrens. Die angeklagte Kriegsgegnerin gehörte zu den 18 Jugendlichen, die am 20. Juli 1999 die Gelöbniszeremonie am Berliner Bendlerblock spektakulär unterbrachen. Unmittelbar vor dem Nachsprechen der Gelöbnisformel durch die aufgereihten Rekruten waren sie auf den Platz gerannt und hatten die Veranstaltu...

Artikel-Länge: 3105 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90