24.01.2001
Gelöbnis-Störung nicht strafbar
Gericht stellte ein Verfahren ein und verhängte eine Geldstrafe
Von Frank Brendle
Vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten endete am Dienstag der Prozeß gegen eine »Störerin« des Berliner Bundeswehr- Gelöbnisses von 1999 mit der Einstellung des Verfahrens. Die angeklagte Kriegsgegnerin gehörte zu den 18 Jugendlichen, die am 20. Juli 1999 die Gelöbniszeremonie am Berliner Bendlerblock spektakulär unterbrachen. Unmittelbar vor dem Nachsprechen der Gelöbnisformel durch die aufgereihten Rekruten waren sie auf den Platz gerannt und hatten die Veranstaltu...
Artikel-Länge: 3105 Zeichen


