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16.11.2013

Verschiebebahnhof bleibt

Europäischer Gerichtshof bestätigt Recht Asylsuchender auf Schutz vor unmenschlicher Behandlung in der EU. Wende in der Flüchtlingspolitik steht weiterhin aus

Von Ulla Jelpke
Wenn »systemische Mängel« im Asylsystem eines anderen EU-Staates befürchten lassen, daß Asylbewerber dort eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung erfahren, dürfen sie nicht dorthin zurückgeschoben werden. Das hat der Europäische Gerichtshof diese Woche im Fall eines iranischen Flüchtlings bestätigt, der gegen seine Abschiebung aus Deutschland nach Griechenland geklagt hatte. Kaveh Puid hatte 2007 in Deutschland Asyl beantragt. Weil er aber über Griechenlan...

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