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08.11.2013

Spitzel müssen sich outen

Göttinger Verwaltungsgericht stärkt Grundrecht auf Versammlungsfreiheit: Zivilpolizisten dürfen bei Demos nicht unerkannt observieren. Atomkraftgegner hatten geklagt

Von Reimar Paul
Die Anti-Atom-Initiative Göttingen hat einen bedeutenden Erfolg vor Gericht erzielt: In Niedersachsen müssen sich Zivilbeamte der Polizei, die Demonstrationen und Kundgebungen überwachen, gegenüber der Versammlungsleitung künftig als solche zu erkennen geben. Das gilt für jeden der eingesetzten Polizisten, entschied das Gericht am späten Mittwoch nachmittag (Az: 1 A 98/12). Seit der Atomkatastrophe von Fukushima veranstaltet die Anti-Atom-Initiative einmal im Monat...

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