30.10.2013
Auch für verheirateten Nachwuchs Kindergeld
Auch Eltern von verheirateten Töchtern oder Söhnen können noch Kindergeld bekommen. Darauf wies der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) anläßlich mehrerer positiver Urteile der Finanzgerichte hin.
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Eltern auch Kindergeld, wenn der Nachwuchs schon volljährig ist. Dies gilt zum Beispiel, wenn sich das Kind noch in Ausbildung befindet. Das Höchstalter beträgt 25 Jahre, verlängert sich aber noch um die Zeit des fr...
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