24.10.2013
Schmähung oder Meinungsfreiheit?
Henryk M. Broder geht gegen Kritiker wegen Stürmer-Collage vor. Mal bekommt er vor Gericht recht, mal nicht
Von Karin Leukefeld
Henryk M. Broder hat es geschafft. Zumindest vor dem Bonner Amtsgericht gibt man dem Herausgeber der Webseite »Die Achse des Guten« wohl recht: Nach seiner Lesart kann die allgemeine Freiheit der Kritik und des Gedankens gegen Broders Freiheit der Kritik und der Gedanken keinen Bestand haben. Wer dagegen »verstößt«, soll mit barer Münze bezahlen.
In diesem Fall trifft es den Publizisten Ludwig Watzal, der an Broder 1023 Euro Abmahnkosten bezahlen soll. Dafür, daß e...
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