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12.10.2013

Karlsruhe zeigt Hintertür

Verfassungsrichter: »Nichtextremistische« Abgeordnete dürfen nicht vom Geheimdienst beobachtet werden – aber Ausnahmen bleiben erlaubt

Von Ulla Jelpke
Die Beobachtung des Linken-Politikers Bodo Ramelow war ein eklatanter Verstoß gegen das Grundgesetz – daran hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom vergangenen Mittwoch keinen Zweifel gelassen (vgl. jW vom 10. Oktober 2013). Es hat in das Urteil aber mehrere Klauseln eingefügt, die eine Beobachtung von Abgeordneten auch weiterhin erlauben. Das Besondere am »Fall Ramelow« war, daß sämtliche Fachgerichte und auch der Verfassungsschutz erklär...

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