10.10.2013
»Die Leipziger Richter müssen jetzt nachsitzen«
Richterspruch aus Karlsruhe: Thüringens Oppositionsführer darf nicht vom Verfassungsschutz überwacht werden. Gespräch mit Bodo Ramelow
Interview: Peter Wolter
Bodo Ramelow ist Fraktionsvorsitzender der Partei Die Linke im thüringischen Landtag
Seit Jahren haben Sie darum gekämpft, daß die Verfassungsschutzämter Ihre Überwachung einstellen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat Ihnen gestern recht gegeben. Hat es Sie überrascht?
Es hat mich in der Tat überrascht, ich war darauf nicht vorbereitet. Ich war mir allerdings seit langem sicher, daß mir dieser Sieg irgendwann zuteil wird. Ich wurde 30 Jahre lang ...
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