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11.01.2001

Berufung ergab »Zweifel an der Schuld«

Bonner Landgericht mußte verurteilten Antifaschisten freisprechen

Von Peter Rau
Für Martin S. aus Wuppertal konnte das neue Jahr kaum besser beginnen: Nach insgesamt sechs Prozeßtagen hob das Bonner Landgericht eine gegen ihn verhängte Bewährungsstrafe auf und sprach ihn am vergangenen Donnerstag vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung und des Landfriedensbruchs frei.Die Vorgeschichte des Verfahrens gegen den antifaschistischen Studenten reicht mehr als zwei Jahre zurück. Am 24. Oktober 1998 hatte der damals 23jährige an einer Antifa-Demo...

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