02.10.2013
Bahn: Erstattung auch bei »höherer Gewalt«
Bahnkunden haben nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg vom vergangenen Donnerstag auch dann Anspruch auf anteilige Kostenerstattung, wenn die Verspätung auf Unwetter, Erdrutsche oder Selbsttötung zurückzuführen ist. Darauf machen mehrere Verbraucherzentralen (VZ) auf ihrer Webseite aufmerksam. Demnach haben Reisende laut »Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pfli...
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