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27.09.2013

Entschädigung auch bei höherer Gewalt

Europäischer Gerichtshof: Bahnunternehmen müssen ebenfalls bei Verspätungen durch Katastrophen zahlen

Ob Unwetter oder Streik – Bahnkunden bekommen grundsätzlich bei Zugverspätungen Geld zurück. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschied am Donnerstag, daß auch höhere Gewalt Bahnunternehmen nicht vor Entschädigung bewahrt. Laut EU-Gesetz haben Reisende bei Verspätungen von ein bis zwei Stunden das Recht auf Erstattung von mindestens einem Viertel des Fahrpreises. Ab zwei Stunden muß das Unternehmen mindestens die Hälfte des Preises zurückzahlen. Diese ...

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