Zum Inhalt der Seite
27.09.2013

Entschädigung auch bei höherer Gewalt

Europäischer Gerichtshof: Bahnunternehmen müssen ebenfalls bei Verspätungen durch Katastrophen zahlen

Ob Unwetter oder Streik – Bahnkunden bekommen grundsätzlich bei Zugverspätungen Geld zurück. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschied am Donnerstag, daß auch höhere Gewalt Bahnunternehmen nicht vor Entschädigung bewahrt. Laut EU-Gesetz haben Reisende bei Verspätungen von ein bis zwei Stunden das Recht auf Erstattung von mindestens einem Viertel des Fahrpreises. Ab zwei Stunden muß das Unternehmen mindestens die Hälfte des Preises zurückzahlen. Diese ...

Artikel-Länge: 2100 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90