25.09.2013
Entlassung während der Elternzeit?
Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) machte auf ein Urteil zu einer Entlassung wahrend der Elternzeit aufmerksam. »Arbeitgeber dürfen das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer Elternzeit beantragt hat, und während der Elternzeit nicht kündigen. Diese Regelung mit einem grundsätzlich absoluten Kündigungsschutz verfolgt den Zweck, die größtmögliche Sicherheit des Arbeitsverhältnisses für die Dauer der Elternzeit ...
Artikel-Länge: 1941 Zeichen


