Zum Inhalt der Seite
25.09.2013

Entlassung während der Elternzeit?

Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) machte auf ein Urteil zu einer Entlassung wahrend der Elternzeit aufmerksam. »Arbeitgeber dürfen das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer Elternzeit beantragt hat, und während der Elternzeit nicht kündigen. Diese Regelung mit einem grundsätzlich absoluten Kündigungsschutz verfolgt den Zweck, die größtmögliche Sicherheit des Arbeitsverhältnisses für die Dauer der Elternzeit ...

Artikel-Länge: 1941 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90