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18.09.2013

Reiserücktritt: Nicht ­alles versichert

Die eine einzige Reisesaison gibt es ja für alle, die nicht (mehr) an die Schulferien ihrer Kinder gebunden sind, nicht. Deshalb an dieser Stelle die Erinnerung, daß man auch mit einer Reiserücktrittsversichererung eben nicht das »Rundum-sorglos-Paket« bezahlt hat. In zwei Pressemitteilungen wies der Deutsche Anwaltverein (DAV) im Monat August auf entsprechende richterliche Entscheidungen hin. Bei solchen Verträgen müsse man demnach mit Klauseln rechnen, mit denen ...

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