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17.09.2013

Von Leck zu Leck

Seit einigen Jahren müssen Unternehmen Datenverluste melden. Nach jW-Informationen kam es seit März 2011 zu bundesweit 225 Pannen

Von Marvin Oppong
Wenn Unternehmen Kundendaten verlieren, müssen sie dies seit einigen Jahren bei der zuständigen Datenschutzbehörde melden. Im Jahr 2009 fügte der Bundestag als Reaktion auf verschiedene Pannen einen entsprechenden neuen Paragraphen in das Bundesdatenschutzgesetz ein. Danach müssen so genannte »nichtöffentliche Stellen«, worunter auch Unternehmen fallen, der zuständigen Datenschutzbehörde unverzüglich Meldung machen, wenn personenbezogene Angaben unrechtmäßig übermit...

Artikel-Länge: 5203 Zeichen

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