05.01.2001
Lange Abschiebehaft unzulässig
Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Asylbewerbern
Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Asylbewerbern gegenüber der Anordnung von Abschiebehaft gestärkt. »Ist die Abschiebung nicht durchführbar und die Freiheitsentziehung deshalb nicht erforderlich, verbietet der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz die Anordnung oder Aufrechterhaltung von Abschiebungshaft«, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluß.Die Karlsruher Richter gaben der Verfassungsbeschwerde eines türkischen Asylbewerbers gegen eine Ent...
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