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Muslima müssen zum Schwimmunterricht

Leipzig. Muslimischen Schülerinnen kann die Teilnahme am gemeinsamen Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen zugemutet werden. Um ihren religiösen Bekleidungsvorschriften gerecht zu werden, könnten sie einen Burkini, einen Ganzkörperbadeanzug, tragen, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch. Damit scheiterte eine 13 Jahre alte Gymnasiastin aus Frankfurt am Main mit ihrer Klage. Sie hatte aus religiösen Gründen eine Befreiung vom sogenannten koedukativen Schwimmunterricht durchsetzen wollen.

(dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 12.09.2013, Seite 2, Inland

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