06.09.2013
Gustl Mollath siegt in Karlsruhe
Verfassungsbeschwerde gegen erzwungenen Aufenthalt in der Psychiatrie erfolgreich
Die Beschlüsse zur Unterbringung des Anfang August entlassenen Gustl Mollath in der Psychiatrie waren unzureichend begründet und verletzten dessen Freiheitsrechte. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß. Die Richter gaben damit einer Beschwerde Mollaths statt und hoben die entsprechenden Entscheidungen des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg von 2011 auf. Das Gericht nahm die Verf...
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