Zum Inhalt der Seite
06.09.2013

Gustl Mollath siegt in Karlsruhe

Verfassungsbeschwerde gegen erzwungenen Aufenthalt in der Psychiatrie erfolgreich

Die Beschlüsse zur Unterbringung des Anfang August entlassenen Gustl Mollath in der Psychiatrie waren unzureichend begründet und verletzten dessen Freiheitsrechte. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß. Die Richter gaben damit einer Beschwerde Mollaths statt und hoben die entsprechenden Entscheidungen des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg von 2011 auf. Das Gericht nahm die Verf...

Artikel-Länge: 2187 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90