Zum Inhalt der Seite
29.12.2000

Ist das Abspielen von Punksongs strafbar?

jW sprach mit More Keskin

Interview: Peter Nowak
(Die Berlinerin war mehrere Monate in Untersuchungshaft und wurde später zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil sie das Lied »Deutschland muß sterben« der Hamburger Punkband Slime auf einer Demonstration abgespielt haben soll. In einem anderen Fall hob das Bundesverfassungsgericht eine Verurteilung mit Verweis auf die Kunstfreiheit wieder auf)F: Sie saßen wegen Abspielen eines Punksongs auf einer Demonstration drei Monate in Untersuchungshaft. Was wurde Ihnen vo...

Artikel-Länge: 4512 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90