29.12.2000
Ist das Abspielen von Punksongs strafbar?
jW sprach mit More Keskin
Interview: Peter Nowak
(Die Berlinerin war mehrere Monate in Untersuchungshaft und wurde später zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil sie das Lied »Deutschland muß sterben« der Hamburger Punkband Slime auf einer Demonstration abgespielt haben soll. In einem anderen Fall hob das Bundesverfassungsgericht eine Verurteilung mit Verweis auf die Kunstfreiheit wieder auf)F: Sie saßen wegen Abspielen eines Punksongs auf einer Demonstration drei Monate in Untersuchungshaft. Was wurde Ihnen vo...
Artikel-Länge: 4512 Zeichen


