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22.08.2013 / Abgeschrieben / Seite 8

Nun amtlich

Das Urteil wegen eines volksverhetzenden Wahlwerbespots der NPD ist rechtskräftig, heißt es in einer am 20. August verbreiteten Stellungnahme des Kammergerichts Berlin:


Das Urteil der 11. Großen Strafkammer des Landgerichts Berlin vom 11. Oktober 2012 gegen den ehemaligen NPD-Bundesvorsitzenden Udo Voigt und den früheren Landesvorsitzenden der NPD Berlin Uwe M. wegen Volksverhetzung ist rechtskräftig. Die gegen das Urteil gerichteten Revisionen der Angeklagten sin...

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