14.08.2013
Unlautere Werbung bei Mobilfunktarifen
Vodafone darf seinen Internettarif nicht mit »grenzenlosem Surfen« bewerben, wenn es Peer-to-Peer-Anwendungen im Kleingedruckten ausschließt. Das Landgericht Düsseldorf folgte mit seiner Entscheidung der Auffassung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (VZBV). Eine Umfrage von dessen Projekt »Surfer haben Rechte« ergab jetzt, daß fast alle Mobilfunktarife der großen Anbieter die Internetnutzung beschränken.
Die Vodafone D2 GmbH hatte den Smartphone-Tarif »Re...
Artikel-Länge: 1888 Zeichen


