22.12.2000
Bundeswehr baut auf »Bombodrom«
Sofortige Räumung des Schießplatzes bei Wittstock verweigert
Die Bundeswehr will auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das ihr die Nutzung des sogenannten »Bombodrom«-Schießgeländes in der Wittstock- Ruppiner Heide untersagt hat, auf dem Gelände bleiben. »Von Räumung war in dem Verfahren überhaupt keine Rede«, erklärte eine Sprecherin des Verteidigungsministers am Donnerstag in Berlin. Der Rechtsanwalt der »Bombodrom«-Gegner, Reiner Geulen, hatte gefordert, die Soldaten bis zum Samstag von dem über 140 Quadratki...
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