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06.08.2013

Massenfestnahme rechtswidrig

Landgericht Lüneburg gibt Beschwerde eines Atomkraftgegners gegen Einkesselung von 1300 Menschen statt

Von Reimar Paul
Die Ingewahrsamnahme von rund 1300 Demonstranten in einem »Polizeikessel« beim Castortransport 2011 war rechtswidrig. Das hat das Landgericht Lüneburg auf die Beschwerde eines Betroffenen hin festgestellt und damit die Entscheidung der Vorinstanz kassiert. Der massenhafte Freiheitsentzug stelle einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte dar, heißt es in dem am Montag bekanntgemachten Beschluß (10 T 39/13). Insgesamt hatten rund 100 Atomkraftgegner gegen die P...

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