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03.08.2013 / Inland / Seite 4

Scheinvertrag statt Festanstellung

Werkverträge zwischen Daimler und IT-Experten sind laut Landesarbeitsgericht Stuttgart gar keine

Der Autokonzern Daimler hat nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Stuttgart zwei IT-Experten in Scheinwerkverträgen beschäftigt. Zwischen den Fachleuten und dem Unternehmen habe ein Arbeitsverhältnis bestanden, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Hensinger zur Begründung der Entscheidung am Donnerstag. Direkte Weisungen an die per Werkvertrag Beschäftigten seien untersagt. Bei Daimler hätten Mitarbeiter jedoch direkte E-Mails an die Kläger geschickt, um auf Comput...

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