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01.08.2013

Gaskunden wird der Rücken gestärkt

Nach Urteil des Bundesgerichtshofes: Verbraucherzentrale sieht Ansprüche für Hunderttausende

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Gaskunden bei Preiserhöhungen den Rücken gestärkt. Die Unternehmen dürfen die Preise nur dann erhöhen, wenn sie die Verbraucher zuvor in den Verträgen genau und verständlich aufgeklärt haben, heißt es in einer Entscheidung vom Mittwoch. Der BGH setzt damit eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom März um. Dieser hatte erklärt, es reiche nicht aus, den Verbraucher über Preiserhöhungen zu informieren und diesem ein Kündi...

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