17.07.2013
Fall Mollath neu zu begutachten
Gericht hebt Beschluß zur Fortdauer der psychiatrischen Unterbringung auf
Der zwangsweise in einer Psychiatrie untergebrachte Gustl Mollath hat vor Gericht einen Teilerfolg errungen. Das Oberlandesgericht (OLG) Bayreuth hat am Dienstag einen Beschluß des Landgerichts Bayreuth vom 10. Juni aufgehoben, das die fortlaufende Unterbringung Mollaths angeordnet hatte.
Das OLG wies die untergeordnete Instanz an, den Fall neu zu prüfen. Spiegel online zitierte aus einer Mitteilung des OLG, wonach das Landgericht »die gebotene Sachaufklärung unter...
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