Zum Inhalt der Seite
17.07.2013

Fall Mollath neu zu begutachten

Gericht hebt Beschluß zur Fortdauer der psychiatrischen Unterbringung auf

Der zwangsweise in einer Psychiatrie untergebrachte Gustl Mollath hat vor Gericht einen Teilerfolg errungen. Das Oberlandesgericht (OLG) Bayreuth hat am Dienstag einen Beschluß des Landgerichts Bayreuth vom 10. Juni aufgehoben, das die fortlaufende Unterbringung Mollaths angeordnet hatte. Das OLG wies die untergeordnete Instanz an, den Fall neu zu prüfen. Spiegel online zitierte aus einer Mitteilung des OLG, wonach das Landgericht »die gebotene Sachaufklärung unter...

Artikel-Länge: 2423 Zeichen

Lesen Sie 10 Wochen lang alle Inhalte der Tageszeitung junge Welt für nur 10 Euro. Das Aktionsabo endet automatisch nach Ablauf und muss nicht gekündigt werden.

Dein Abo zählt!

Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90